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Absenzen und Urlaube

Absenzen und Urlaube

Die Absenzenordnung stellt eine einheitliche Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationsregelung an der Schule sicher. Als Absenz gilt jedes entschuldigte oder unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht und von schulischen Anlässen.

Alle Absenzen werden laufend im Schulnetz SAL erfasst. Alle Beteiligten haben so stets den Überblick über die Absenzen. Übersteigen die Absenzen mehr als 10% der gesamten Unterrichtszeit werden diese im Zeugnis vermerkt (auch dann, wenn sie entschuldigt sind.)

Abmeldung und Entschuldigung von unvorhersehbaren Absenzen:

Die Erziehungsberechtigten müssen die Klassenlehrperson umgehend bei jeder Absenz informieren. Die Sekretariate nehmen keine Abmeldungen entgegen. Zusätzlich benachrichtigen die Schüler:innen umgehend alle Lehrpersonen des Unterrichtstages via Teams. Absenzen, welche nicht innerhalb von zwei Wochen entschuldigt werden, können zu Disziplinarmassnahmen führen.

Meldungen von vorhersehbaren Absenzen:

Arzt- und Zahnarztbesuche sind grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeiten zu legen. Bei der Konsultation von Spezialisten werden Ausnahmen gewährt. Solche Termine müssen im Absenzenheft vorgängig eingetragen und mit der Klassenlehrperson abgesprochen werden.

Sportabsenzen müssen im Absenzenheft vorgängig eingetragen und der Sportlehrperson via Teams mitgeteilt werden. Bei einer Sportabsenz von mehr als 1 Woche muss eine Sportdispens vom Arzt der Sportlehrperson vorgelegt werden. Der Unterricht wird besucht (Sporthalle oder lernRAUM).

Damit Schüler:innen trotz Verletzung am Sportunterricht teilnehmen dürfen, empfehlen wir, bei den Ärzt:innen eine Aktivdispens einzuholen, um den Schüler:innen eine reduzierte Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.

Die Erziehungsberechtigten können bei der Schulleitung einen Antrag auf Unterrichtsdispensation stellen (bsp. für Physiotherapie). Diese wird dann in SAL als Absenz eingetragen.

Religiöse Feiertage, welche nicht in die unterrichtsfreie Zeit fallen, müssen fristgerecht mit dem Formular Urlaubsgesuch der Klassenlehrperson eingereicht werden. Hierzu muss kein Jokertag bezogen werden. Als religiöse Feiertage gelten nur hohe religiöse Feiertage wie z. B. orthodoxes Weihnachtsfest, Bajram, Shivaratri etc.

Individuelle Schnupperlehren/-tage (Orientierungsschnupperlehren und Selektionsschnupperlehren) sind während der Unterrichtszeit möglich. Sie müssen mit dem Formular Urlaubsgesuch der Klassenlehrperson eingereicht werden. Diese müssen in SAL als »Absenztyp» (Urlaub, kein Zeugniseintrag) eingegebenen werden. Falls von den Betrieben aus möglich, sind Orientierungsschnupperlehren und Selektionsschnupperlehren in den Schulferien zu absolvieren.

Jokertag ist ein Urlaubstag, welcher nicht begründet werden muss. Er kann pro Semester 1x als ganzen Tag bezogen werden und muss fristgerecht mit dem Formular Urlaubsgesuch der Klassenlehrperson eingereicht werden.

Jokertage können abgelehnt werden bei besonderen Klassen- oder Schulanlässen, disziplinarischen Schwierigkeiten, ordnungswidrigem Verhalten anlässlich

früherer Bezüge von Jokertagen oder Urlauben.

Urlaube müssen mit Begründung fristgerecht mit dem Formular Urlaubsgesuch der Klassenlehrperson eingereicht werden.

Generell gilt: Die Jugendlichen sind für das Aufarbeiten des verpassten Unterrichtsstoffes selbst verantwortlich.

Verspätungen: Werden von den Lehrpersonen in SAL erfasst. Sie können zu Disziplinarmassnahmen führen.

Als unentschuldigte Absenzen gelten nur folgende (sie werden ins Zeugnis eingetragen):
- Absenzen, welche nicht entschuldigt sind
-
Absenzen ohne nachvollziehbaren Grund (z.B. “Schwänzen”)
- vorhersehbare Absenzen, welche nicht fristgerecht eingereicht wurden

Arztzeugnisse: Bei Absenzen wegen Unfall oder Krankheit von mehr als 5 Tagen ist der Klassenlehrperson ein Arztzeugnis vorzulegen. Bei Verdacht auf Absentismus (Schwänzen) kann die Schulleitung auch ab Tag 1 ein Arztzeugnis verlangen.

Fristen und Instanzen

Urlaub                                      bewilligt durch            Eingabefrist

1 Tag, Schnupperlehren         Klassenlehrperson     10 Tage

2 Tage bis 2 Wochen              Schulleitung                3 Wochen

Länger als 2 Wochen              Schulrat                      1 Monat

SAL:

Urlaube, Jokertage und Schnupperlehren werden unmittelbar nach der Bewilligung von der KLP in SAL erfasst damit die FLP über die Absenz informiert sind.

FLP müssen in SAL alle abwesenden SuS bis am Ende der Lektion eintragen.

Verspätungen: Werden von den FLP bis am Ende der Lektion in SAL erfasst. Sie können zu Disziplinarmassnahmen führen.

(Tipp: Desktop App nutzen).

Die KLP entschuldigt die Absenz in SAL nach dem Erhalt der Entschuldigung innert Wochenfrist. Das Absenzenheft muss der FLP nicht zur Unterschrift vorgelegt werden.

KLP müssen bis zum Notenabgebtermin auch die Absenzen der Klasse abgeben.

Gesetzliche Grundlagen: BG § 64, 69, 82, 90
Vo Sek 642.11 § 6, 36-36 VOL § 11,12

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