Absenzen und Urlaube
Absenzen und Urlaube
Die Absenzenordnung stellt eine einheitliche Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationsregelung an der Schule sicher. Als Absenz gilt jedes entschuldigte oder unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht und von schulischen Anlässen.
Alle Absenzen werden laufend im Schulnetz SAL erfasst. Alle Beteiligten haben so stets den Überblick über die Absenzen. Übersteigen die Absenzen mehr als 10% der gesamten Unterrichtszeit werden diese im Zeugnis vermerkt (auch dann, wenn sie entschuldigt sind.)
Generell gilt: Die Jugendlichen sind für das Aufarbeiten des verpassten Unterrichtsstoffes selbst verantwortlich.
Abmeldung und Entschuldigung von unvorhersehbaren Absenzen:
Die Erziehungsberechtigten müssen umgehend die Klassenlehrperson bei jeder Absenz informieren. Die Schülerinnen und Schüler informieren am ersten Krankheitstag die Lehrperson der ersten Lektion per Teams. Die Sekretariate nehmen keine Abmeldungen entgegen. Absenzen, welche nicht innerhalb von zwei Wochen mit dem Absenzenheft entschuldigt werden, können zu Disziplinarmassnahmen (gemäss Disziplinarkaskade) führen.
Meldungen von vorhersehbaren Absenzen:
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, alle vorhersehbaren Absenzen (z.B. Urlaub, Jokertag, Schnuppertage, usw.) den Lehrpersonen per Teams mitzuteilen.
Arzt- und Zahnarztbesuche sind grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeiten zu legen. Bei der Konsultation von Spezialisten werden Ausnahmen gewährt. Solche Termine müssen im Absenzenheft vorgängig eingetragen und mit der Klassenlehrperson abgesprochen werden.
Teilnahme am Sportunterricht bei Verletzungen/Krankheiten
Können Schülerinnen und Schüler verletzungsbedingt/krankheitsbedingt am Sportunterricht nicht teilnehmen, muss dies im Absenzenheft vorgängig eingetragen und der Sportlehrperson gezeigt werden. Ist die Teilnahme am Sportunterricht nach einer Woche noch immer nicht möglich, muss eine Sportdispens vom Arzt der Sportlehrperson vorgelegt werden. Der Sportunterricht wird in beiden Fällen besucht.
Damit Schülerinnen und Schüler trotz Verletzung am Sportunterricht teilnehmen dürfen, empfehlen wir, bei den Ärztinnen und Ärzten eine Aktivdispens einzuholen, um den Jugendlichen eine reduzierte Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.
Die Erziehungsberechtigten können bei der Schulleitung in begründeten Fällen (z.B. Besuch Physiotherapie) einen Antrag auf Unterrichtsdispensation stellen. Diese wird dann in SAL als Absenz eingetragen.
Religiöse Feiertage, welche nicht in die unterrichtsfreie Zeit fallen, müssen fristgerecht mit dem Formular URLAUBSGESUCH der Klassenlehrperson eingereicht werden. Hierzu muss kein Jokertag bezogen werden. Als religiöse Feiertage gelten nur hohe religiöse Feiertage.
Individuelle Schnupperlehren/-tage (Orientierungsschnupperlehren und Selektionsschnupperlehren) sind während der Unterrichtszeit möglich. Sie müssen mit dem Formular Urlaubsgesuch der Klassenlehrperson vor der Schnupperlehre eingereicht werden. Diese müssen in SAL als «Absenztyp» (Urlaub, nicht zeugnisrelevant) eingegeben werden. Falls von den Betrieben aus möglich, sind Orientierungsschnupperlehren und Selektionsschnupperlehren in den Schulferien zu absolvieren.
Jokertag ist ein Urlaubstag, welcher nicht begründet werden muss. Er kann pro Semester 1x als ganzer Tag bezogen werden und muss fristgerecht mit dem Formular URLAUBSGESUCH der Klassenlehrperson eingereicht werden.
Jokertage können bei besonderen Klassen- oder Schulanlässen, disziplinarischen Schwierigkeiten oder ordnungswidrigem Verhalten anlässlich früherer Bezüge von Jokertagen oder Urlauben abgelehnt werden.
Urlaube müssen mit Begründung fristgerecht mit dem Formular URLAUBSGESUCH der Klassenlehrperson eingereicht werden.
Weitere Regelungen:
Verspätungen: Werden von den Lehrpersonen in SAL erfasst. Sie können zu Disziplinarmassnahmen (gemäss Disziplinarkaskade) führen.
Als unentschuldigte Absenzen gelten nur folgende (sie werden ins Zeugnis eingetragen):
- Absenzen, welche nicht entschuldigt sind
- Absenzen ohne nachvollziehbaren Grund (z.B. «Schwänzen»)
- vorhersehbare Absenzen, welche nicht fristgerecht eingereicht wurden
Arztzeugnisse: Bei Absenzen wegen Unfall oder Krankheit von mehr als 5 Tagen ist der Klassenlehrperson ein Arztzeugnis vorzulegen. Bei Verdacht auf Absentismus (Schwänzen) kann die Schulleitung auch ab Tag 1 ein Arztzeugnis verlangen.
Fristen und Instanzen
Urlaub |
Bewilligt durch |
Eingabefrist |
Schnupperlehre-/tage |
Klassenlehrperson |
Vor Beginn der Schnupperlehre |
Jokertag |
Klassenlehrperson |
10 Tage |
1 Tag |
Klassenlehrperson |
10 Tage |
1 Tag oder Jokertag bei Verlängerungen von Wochenenden und Ferien |
Schulleitung |
10 Tage |
2 Tage bis 2 Wochen |
Schulleitung |
3 Wochen |
Länger als 2 Wochen |
Schulleitung |
1 Monat |
SAL:
Urlaube, Jokertage und Schnupperlehren werden unmittelbar nach der Bewilligung von der KLP in SAL erfasst damit die FLP über die Absenz informiert sind.
FLP müssen in SAL alle abwesenden und oder verspäteten Schülerinnen und Schüler bis am Ende der Lektion eintragen. Verspätungen können zu Disziplinarmassnahmen (gemäss Disziplinarkaskade) führen.
Die KLP entschuldigt die Absenz in SAL nach dem Erhalt der Entschuldigung innert zwei Wochen. Das Absenzenheft muss der FLP nicht zur Unterschrift vorgelegt werden.
KLP müssen bis zum Notenabgabetermin auch die Absenzen der Klasse abgeben.
Gesetzliche Grundlagen:
BG § 64, 69, 82, 90
Vo Sek 642.11 § 6, 36-36
VOL § 11,12